Kindertagesbetreuung ab dem 19.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,

nach dem Einvernehmen zwischen dem Kreis Unna und dem Land NRW gehen die
Kindertageseinrichtungen im Kreis Unna ab Montag, 19.04.2021 wieder in den
„eingeschränkten Pandemiebetrieb“. Hierzu hat der Kreis Unna eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen (s.u.)


Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird der eingeschränkte
Pandemiebetrieb angeordnet. Im eingeschränkten Pandemiebetrieb wird
dringend an die Eltern appelliert die Angebote der Kindertagesbetreuung nur
dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Die Kindertageseinrich-
tungen und die Kindertagespflege bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob
Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich.
Wenn Eltern Hilfe brauchen, werden ihre Kinder betreut. Das kann neben
beruflichen Gründen auch eine familiäre Überforderungssituation sein. Aspekte
des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die
Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und
einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für
unverzichtbar halten. Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut
werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind
zu betreuen.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb bedeutet:
· die Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich geöffnet
· die Kinder werden ausschließlich in festen Bezugsgruppen betreut
· die Betreuungszeiten bleiben um 10 Stunden pro Woche gekürzt
· alle Eltern sind dringend aufgerufen ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu
betreuen.

Dieser dringende Aufruf hat Appellcharakter und bedeutet, dass Eltern ihre Kinder im
Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, zu Hause betreuen. Eltern
müssen keine Nachweise beibringen, wenn sie ihre Kinder dennoch in die
Kindertagesbetreuung bringen. (Die Regeln des eingeschränkten Pandemiebetriebes
haben bereits vom 11.01.2021 bis 21.02.2021 gegolten.)
Diese Regelungen treten am 19.04.2021 in Kraft und gelten zunächst befristet bis
zum Ablauf des 26.04.2021.

Ludger Kortendiek
Jugendamtsleiter
Hier der Link zur Allgemeinverfügung des Kreises Unna vom 17.04.2020